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Die häufigsten Fragen

 

Eine Reihe von Dingen sind sowohl für unsere Mitglieder als auch für Gartenanwärter von besonderem Interessente.
Hier wollen wir auf die am häufigsten gestellten Fragen eingehen. Wir hoffen dadurch für etwas mehr Transparenz
sorgen zu können. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt werden...

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für einen Garten?

Die Gesamtkosten für einen Garten können immer etwas variieren. Generell kann man aber davon ausgehen, dass man zwischen circa 400,00 und 500,00 Euro pro Jahr liegt. Dieser Betrag errechnet sich aus den allgemeinen Kostenstellen wie zum Beispiel Pacht, Versicherung, Mitgliederbeitrag, Sonderumlagen etc.
Dazu kommen dann noch die jährlichen Aufwendungen für Strom und Wasser – hierbei kann jeder Kleingärtner natürlich in ganz erheblichem Maße selbst regulieren und darauf achten, dass diese Kosten durch Sparsamkeit so gering wie möglich gehalten werden. 

Welche Pflichten habe ich als aktives Mitglied?

Zunächst ist einmal festzuhalten, dass sich jeder Kleingärtner nach dem Landes- und Bundeskleingarten Gesetz zu richten hat. Dies ist an vielen Stellen einzusehen. Am besten im Internet mal danach googlen...
Dann hat jede Kleingartenanlage mit dem dazu gehörigen Kleingarten-Verein noch eigene Regeln, die durch die jeweiligen Vorstände und die beschlussfähigen Versammlungen aufgestellt und beschlossen werden. Hierüber muss man sich dann bei seinem Vereinsvorstand erkundigen. 

Wie darf ich meinen Garten nutzen?

 

Auch hier beschreibt das Bundeskleingartengesetz die Art der Nutzung eines Kleingartens.

Laut Gesetz steht ein Kleingarten dem Kleingärtner nur zur nichterwerbsmäßigen Nutzung zur Verfügung. Dabei soll der Anbau von Gartenbauerzeugnissen und die Erholung im Vordergrund stehen.

Ein perfekter Kleingarten sollte aus drei verschiedenen Nutzungsteilen bestehen: 

 

1. Nutzgarten

Mindestens auf einem Drittel der gesamten Gartenfläche sollen Obst, Gemüse und Kräuter angebaut werden. Zum Nutzgartenanteil zählen: 

  • Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;

  • Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;

  • Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser. 
    (mindestens 10% der gesamten Gartenfläche sollte reine Beetfläche sein).

 

2. Ziergarten

Zum Ziergartenanteil gehören zum Beispiel Ziersträucher, Staudenbeete, Hecken, Steingarten oderTeich. Damit auch der Nachbar etwas Sonne abbekommt sind Pflanzen, die mehr als 4 m in die Höhe wachsen,
nicht erlaubt.

 

3. Erholungsfläche

Dazu zählt die Laube (max. 24 m²), Terrasse, Wege, und Rasen. (Maximal 6% der Pachtfläche darf durch Beton­platten oder ähnliches versiegelt werden).

Damit auch die Allgemeinheit vom Erholungswert der Kleingärten profitiert, dürfen Hecken weder blickdicht, noch zu hoch sein. Außerdem sollte der Garten fachgerecht gepflegt und bewirtschaftet werden. Der Kleingärtner sollte in seinem Garten eine möglichst große Pflanzenvielfalt anstreben und für Nistmöglichkeiten, Winterschlafplätze und ähnliches sorgen, um die heimische Tierwelt zu unterstützen.

 

Wie sind die Anfahrtsmöglichkeiten?

Unsere Gartenanlage ist mit zentraler Lage im Stadtteil Mörsenbroich hervorragend von allen Seiten her erreichbar. Parkmöglichkeiten haben wir auf dem Vogelsanger Weg jede Menge. Auch wenn man einmal ein paar Meter laufen muss. 

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